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04821 774-0

E-Mail-Adresse
info@stadtwerke-steinburg.de

Veröffentlichungspflichten der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH

Diverse gesetzliche Regelungen und Verordnungen (EnWG, NAV, StromNEV und StromNZV) verpflichten zur Veröffentlichung umfangreicher Daten und Informationen zum Stromnetz und dessen Nutzung. Unter diesem Menüpunkt finden Sie alle entsprechenden Veröffentlichungen.

Netzengpässe

Veröffentlichung nach § 15 Abs. 5 i. V. § 15 Abs. 4 StromNZV

Netzengpässe im Verteilernetz
Derzeit sind keine Netzengpässe im Verteilernetz der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH bekannt.


Veröffentlichung nach BK6-06-009 – GPKE Strom

Die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner im Rahmen des Datenaustauschs anfallender Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Strom der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK6-06-009 – GPKE) an.

Informationen zur Schlichtungsstelle Energie gemäß § 111b EnWG

Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualtität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.

Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen betreffen, sind zu richten an: Stadtwerke Brunsbüttel GmbH, Eddelaker Str. 123d, 25541 Brunsbüttel, Telefon: 04852 83550-0, E-Mail: info@stadtwerke-brunsbuettel.de.

Ein Kunde ist berechtigt die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. BGB.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin,

Telefon: 030 2757240-0, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, www.schlichtungsstelle-energie.de.

 Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 0 30-22 48 0-50 0, Telefax: 0 30-22 48 0-3 23, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Netzanschluss

Nachfolgend finden Sie hier alle relevanten und zu veröffentlichenden Vertragsgrundlagen zum Netzanschluss.
Informationen für Haus- und Grundstückseigentümer zur Herstellung eines Netzanschlusses finden Sie unter dem Punkt “Netz- bzw. Hausanschluss”. Zur Installation eines neuen Netz- bzw. Hausanschlusses durch Ihren Installateur, haben wir unter dem Punkt “Netzanschluss – Hinweise für Installateure” alle notwendigen Informationen zusammengestellt.

Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss (§ 18 Abs. 1 EnWG, § 4 Abs. 2 NAV)

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV)

Die am 08.11.2006 in Kraft getretene NAV regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH jedermann an ihr Elektrizitätsversorgungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen hat, soweit die Entnahme in Niederspannung erfolgt. Sie ist Bestandteil der Rechtsverhältnisse über den Anschluss an das Netz der Allgemeinen Versorgung (Netzanschluss) und die Anschlussnutzung. Die NAV ist automatisch Vertragsbestandteil für alle im Netzgebiet der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH bestehenden und zukünftigen Anschlussnutzungsverhältnisse.

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH zu der “Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV)”

Die Ergänzenden Bedinungen zur Niederspannungsanschlussverordnung und deren Anlage definieren und erläutern die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen der NAV bei der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH. In der Anlage finden Sie die derzeit gültigen Preise für Netzanschlüsse, Baukostenzuschüsse, Inbetriebssetzungen, Sperrungen, Entsperrungen, Mahngebühren und Umsatzsteuer.

Änderungen (§ 4 Abs. 3 NAV)

Änderungen der ergänzenden Bedingungen, zu denen auch die Technischen Anschlussbedingungen nach § 20 NAV gehören, und Kostenerstattungsregelungen der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH sind zur Zeit nicht geplant.

Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss (§ 19 Abs. 1 EnWG)

Allgemeine Bedingungen und technische Mindestanforderungen

Für den Anschluss an das Stromnetz auf Niederspannungsebene gelten gewisse technische Anschlussbedingungen und Richtlinien. Sie stellen wichtige technische Standards dar und sollen einen störungsfreien und sicheren Netzbetrieb ermöglichen. Nachfolgend stellen wir Ihnen unsere Technischen Anschlussbedingungen (TAB) für Anschlüsse an das Niederspannungsnetz zum Download zur Verfügung.

  • Download Anwendungsbeginn und Übergangsfristen der technischen Anschlussbedingungen

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Diesen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) liegt die “Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung” (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) vom 01. November 2006 zugrunde. Sie gelten für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die gemäß § 1 Abs. 1 der TAB an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind oder angeschlossen werden.

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz

  • Download Anlage zu den technischen Anschlussregeln für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz

Schutz des Stromnetzes

Arbeiten im Erdreich bergen die Gefahr, dass Leitungen oder Kabel beschädigt werden, Personen sich in Gefahr bringen oder gar verletzt werden. In der folgenden Broschüre “Schutzanweisungen für Versorgungsanlagen” sind Informationen zusammengefasst, die dies verhindern sollen. Sie enthält auch Vorsichtsmaßnahmen und Regeln für das Verhalten, wenn Kabel und Leitungen beschädigt wurden.

Informationen über Vertragsanpassungsmöglichkeiten gem. § 115 EnWG (§ 29 Abs. 1 Satz 1 NAV)

Derzeit gibt es keine Informationen zu Vertragsanpassungen, da zur Zeit keine aktuellen Verordnungen in Kraft getreten sind, die entsprechende Übergangsregelungen beinhalten.

Netzzugang und Entgelte – Zugang zu den Energieversorgungsnetzen (§ 20 Abs. 1 EnWG)

Die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH, als Betreiber von Energieversorgungsnetzen, gewähren gemäß § 20 Abs. 1 EnWG jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfreien Netzzugang.

Die allgemeinen und technischen Bedingungen, einschließlich der Musterverträge für den Netzzugang Strom sowie die derzeit geltenden Netzentgelte werden Ihnen in dieser Rubrik zur Verfügung gestellt. Die Messtellen- und Messrahmenverträge sind unter dem Punkt “Messwesen” veröffentlicht. Über die Aufklappmenüs in diesem Bereich finden Sie die Informationen, die für die Nutzung der Infrastruktur Strom relevant sind, sowie die dazugehörigen Entgelte.

Ansprechpartner Stadtwerke Brunsbüttel GmbH

Stadtwerke Brunsbüttel GmbH
Eddelaker Str. 123
25541 Brunsbüttel

Telefon: +49 4852 83550 0
Telefax: +49 4852 83550 17
E-Mail: info@stadtwerke-brunsbuettel.de

Entstörungsdienst: 04852 – 83550 – 22

Ansprechpartner Stromnetz (Kommunikationsparameter GPKE)

Lieferantenwechsel    
Herr Hesse    
04821 774-209    
verteilnetzbetreiber@stadtwerke-brunsbuettel.de

Edifactadresse
edifact@stadtwerke-brunsbuettel.de


Energiedatenmanagement / Lastgangdaten
Herr Weihausen
04821 774-139
rolf.weihausen@stadtwerke-steinburg.de


Debitorenbuchhaltung / Umsatzsteuernachweis
Herr Schwarzin
04821 774-183
marc.schwarzin@stadtwerke-steinburg.de


Sondervertragskunden
Frau Lauenstein
04124 936-225
giustina.lauenstein@stadtwerke-steinburg.de


Lieferantenrahmenverträge
Frau Ritter
04821 774-214
kathrin.ritter@stadtwerke-steinburg.de


Hausanschlüsse
Netzanschluss-Team
04821 774-212
netzanschluss@stadtwerke-steinburg.de

Temperaturabhängige Lastprofile (TLP)

In dem Netz der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH GmbH können Kunden mit elektrischen Speicherheizungs-, Warmwasserspeicher- und Wärmepumpenanlagen nach dem Verfahren der temperaturabhängigen Lastprognose beliefert werden. Grundlage des Verfahrens bildet der VDN-Praxisleitfaden “Lastprofile für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen”, welcher durch den Verband der Netzbetreiber (VDN) erarbeitet wurde.

Mit den gemäß der MaBiS zum 01.04.2011 eingeführten Formaten sind auch für TLP-Anlagen normierte Profile vom Verteilnetzbetreiber zu versenden. Die Identifikation der mit MSCONS übermittelten Zeitreihe erfolgt zukünftig mittels einer dreistelligen Lastprofilbezeichnung. Die von der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH verwendeten Profilbezeichnungen wurden geändert und entsprechend kommuniziert.

Die normierte Profilzeitreihe ist abhängig von der Profilschar des Verteilnetzbetreibers und der verwendeten Temperaturmessstelle bzw. Klimazone. Die normierten Lastprofile für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen im Netzgebiet der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH stehen Ihnen nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Profilscharen gemäß MaBiS

Die verwendeten Profilscharen können nachfolgend heruntergeladen werden. Die Übertragung der Zahlenwerte der Profilschar erfolgt mittels eines einheitlichen, durch die Verbände bereit gestellten csv.-Formats (nicht EDIFACT).

Mappingtabelle gemäß MaBiS

[table id=1 /]

Musterverträge Veröffentlichung nach § 20 Abs. 1 EnWG

Als Lieferant in unserem Netzgebiet müssen Sie mit uns als Netzbetreiber einen Händlerrahmenvertrag abschließen. Dafür hat die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH die Stadtwerke Steinburg GmbH als Betriebsführerin bevollmächtigt, im Rahmen einer Dienstleistung sämtliche netzseitigen Vertragsangelegenheiten abzuwickeln. Im Folgenden finden Sie ein Muster des z. Zt. gültigen Lieferantenrahmenvertrages.

Netzentgelte

Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG und § 27 Abs. 1 StromNEV

gültig ab 01.01.2022

Download Preisblätter

Download Preisblätter Vorjahre

Individuelle Netzentgelte (§ 19 Abs. 2 StromNEV)

Gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV haben Letztverbraucher unter bestimmten Voraussetzung Anspruch auf individuelle Netzentgeltvereinbarungen. Voraussetzungen nach Satz 1 und 2 ermöglichen ein reduziertes Netzentgelt.

Informationen über bestehende Mindestvoraussetzung, Einschränkungen und Bedingungen entnehmen Sie bitte dem “Leitfaden zur Genehmigung von individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV und von Befreiungen von den Netzentgelten nach § 19 Snd. 2 S. 2 StromNEV (Stand September 2011)” der Bundesnetzagentur.

Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts sowie die Befreiung von den Netzentgelten erfolgen unter dem Vorbehalt, dass die jeweiligen Voraussetzungen nach § 19 Abs. 2 StromNEV tatsächlich eintreten. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Abrechnung der Netznutzung nach den allgemein gültigen Netzentgelten.

Download Hochlastzeitfenster

 Individuelle Netzentgelte (§ 19 Abs. 3 StromNEV)

Gemäß § 19 Abs. 3 StromNEV ist zwischen Netznutzern und dem Betreiber des Elektrizitätsverteilnetzes ein angemessenes Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel festzulegen, soweit der Netznutzer sämtliche in der Netzebene von ihm genutzten Betriebsmittel ausschließlich selbst nutzt. Das Entgelt hat sich an den individuell zuordnenbaren Kosten dieser Betriebsmittel unter Beachtung der Grundsätze der Netzkostenermittlung nach § 4 StromNEV zu orientieren.

Solche individuellen Netzentgelte bestehen zur Zeit im Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Brunsbüttel nicht.

Änderung der Netzentgelte (§ 21 StromNEV)

Die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH haben derzeit keinen Antrag nach § 23 a Abs. 3 EnWG zur Genehmigung kostenorientierter Netzentgelte bei der Regulierungsbehörde gestellt.

Änderungen der Netzentgelte gemäß § 17 Abs. 2 ARegV aufgrund der Anpassung der Erlösobergrenze bleiben davon unberührt.

Netzstrukturdaten

Hier werden alle Netzdaten veröffentlicht, die gemäß StromNZV und StromNEV für die Beschreibung bzw. für die Nutzung des Elektrizitätsverteilnetzes relevant sind.

Da die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH ein örtliches Verteilnetz betreiben, beschränkt sie sich auf die Veröffentlichungen, die für Verteilnetze vorgeschrieben sind. Die Veröffentlichungspflichten für Fernleitungsnetzbetreiber, Marktgebiets- und Bilanzkreisverantwortliche werden nicht berücksichtigt.

Veröffentlichungspflichten der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH

Diverse gesetzliche Regelungen und Verordnungen (EnWG, NAV, StromNEV und StromNZV) verpflichten zur Veröffentlichung umfangreicher Daten und Informationen zum Stromnetz und dessen Nutzung. Unter diesem Menüpunkt finden Sie alle entsprechenden Veröffentlichungen.

Netzengpässe

Veröffentlichung nach § 15 Abs. 5 i. V. § 15 Abs. 4 StromNZV

Netzengpässe im Verteilernetz
Derzeit sind keine Netzengpässe im Verteilernetz der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH bekannt.


Veröffentlichung nach BK6-06-009 – GPKE Strom

Die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner im Rahmen des Datenaustauschs anfallender Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Strom der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK6-06-009 – GPKE) an.

Informationen zur Schlichtungsstelle Energie gemäß § 111b EnWG

Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualtität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.

Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen betreffen, sind zu richten an: Stadtwerke Brunsbüttel GmbH, Eddelaker Str. 123d, 25541 Brunsbüttel, Telefon: 04852 83550-0, E-Mail: info@stadtwerke-brunsbuettel.de.

Ein Kunde ist berechtigt die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. BGB.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin,

Telefon: 030 2757240-0, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, www.schlichtungsstelle-energie.de.

 Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 0 30-22 48 0-50 0, Telefax: 0 30-22 48 0-3 23, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Netzanschluss

Nachfolgend finden Sie hier alle relevanten und zu veröffentlichenden Vertragsgrundlagen zum Netzanschluss.
Informationen für Haus- und Grundstückseigentümer zur Herstellung eines Netzanschlusses finden Sie unter dem Punkt “Netz- bzw. Hausanschluss”. Zur Installation eines neuen Netz- bzw. Hausanschlusses durch Ihren Installateur, haben wir unter dem Punkt “Netzanschluss – Hinweise für Installateure” alle notwendigen Informationen zusammengestellt.

Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss (§ 18 Abs. 1 EnWG, § 4 Abs. 2 NAV)

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV)

Die am 08.11.2006 in Kraft getretene NAV regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH jedermann an ihr Elektrizitätsversorgungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen hat, soweit die Entnahme in Niederspannung erfolgt. Sie ist Bestandteil der Rechtsverhältnisse über den Anschluss an das Netz der Allgemeinen Versorgung (Netzanschluss) und die Anschlussnutzung. Die NAV ist automatisch Vertragsbestandteil für alle im Netzgebiet der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH bestehenden und zukünftigen Anschlussnutzungsverhältnisse.

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH zu der “Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV)”

Die Ergänzenden Bedinungen zur Niederspannungsanschlussverordnung und deren Anlage definieren und erläutern die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen der NAV bei der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH. In der Anlage finden Sie die derzeit gültigen Preise für Netzanschlüsse, Baukostenzuschüsse, Inbetriebssetzungen, Sperrungen, Entsperrungen, Mahngebühren und Umsatzsteuer.

Änderungen (§ 4 Abs. 3 NAV)

Änderungen der ergänzenden Bedingungen, zu denen auch die Technischen Anschlussbedingungen nach § 20 NAV gehören, und Kostenerstattungsregelungen der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH sind zur Zeit nicht geplant.

Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss (§ 19 Abs. 1 EnWG)

Allgemeine Bedingungen und technische Mindestanforderungen

Für den Anschluss an das Stromnetz auf Niederspannungsebene gelten gewisse technische Anschlussbedingungen und Richtlinien. Sie stellen wichtige technische Standards dar und sollen einen störungsfreien und sicheren Netzbetrieb ermöglichen. Nachfolgend stellen wir Ihnen unsere Technischen Anschlussbedingungen (TAB) für Anschlüsse an das Niederspannungsnetz zum Download zur Verfügung.

  • Download Anwendungsbeginn und Übergangsfristen der technischen Anschlussbedingungen

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Diesen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) liegt die “Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung” (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) vom 01. November 2006 zugrunde. Sie gelten für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die gemäß § 1 Abs. 1 der TAB an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind oder angeschlossen werden.

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz

  • Download Anlage zu den technischen Anschlussregeln für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz

Schutz des Stromnetzes

Arbeiten im Erdreich bergen die Gefahr, dass Leitungen oder Kabel beschädigt werden, Personen sich in Gefahr bringen oder gar verletzt werden. In der folgenden Broschüre “Schutzanweisungen für Versorgungsanlagen” sind Informationen zusammengefasst, die dies verhindern sollen. Sie enthält auch Vorsichtsmaßnahmen und Regeln für das Verhalten, wenn Kabel und Leitungen beschädigt wurden.

Informationen über Vertragsanpassungsmöglichkeiten gem. § 115 EnWG (§ 29 Abs. 1 Satz 1 NAV)

Derzeit gibt es keine Informationen zu Vertragsanpassungen, da zur Zeit keine aktuellen Verordnungen in Kraft getreten sind, die entsprechende Übergangsregelungen beinhalten.

Netzzugang und Entgelte – Zugang zu den Energieversorgungsnetzen (§ 20 Abs. 1 EnWG)

Die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH, als Betreiber von Energieversorgungsnetzen, gewähren gemäß § 20 Abs. 1 EnWG jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfreien Netzzugang.

Die allgemeinen und technischen Bedingungen, einschließlich der Musterverträge für den Netzzugang Strom sowie die derzeit geltenden Netzentgelte werden Ihnen in dieser Rubrik zur Verfügung gestellt. Die Messtellen- und Messrahmenverträge sind unter dem Punkt “Messwesen” veröffentlicht. Über die Aufklappmenüs in diesem Bereich finden Sie die Informationen, die für die Nutzung der Infrastruktur Strom relevant sind, sowie die dazugehörigen Entgelte.

Ansprechpartner Stadtwerke Brunsbüttel GmbH

Stadtwerke Brunsbüttel GmbH
Eddelaker Str. 123
25541 Brunsbüttel

Telefon: +49 4852 83550 0
Telefax: +49 4852 83550 17
E-Mail: info@stadtwerke-brunsbuettel.de

Entstörungsdienst: 04852 – 83550 – 22

Ansprechpartner Stromnetz (Kommunikationsparameter GPKE)

Lieferantenwechsel    
Herr Hesse    
04821 774-209    
verteilnetzbetreiber@stadtwerke-brunsbuettel.de

Edifactadresse
edifact@stadtwerke-brunsbuettel.de


Energiedatenmanagement / Lastgangdaten
Herr Weihausen
04821 774-139
rolf.weihausen@stadtwerke-steinburg.de


Debitorenbuchhaltung / Umsatzsteuernachweis
Herr Schwarzin
04821 774-183
marc.schwarzin@stadtwerke-steinburg.de


Sondervertragskunden
Frau Lauenstein
04124 936-225
giustina.lauenstein@stadtwerke-steinburg.de


Lieferantenrahmenverträge
Frau Ritter
04821 774-214
kathrin.ritter@stadtwerke-steinburg.de


Hausanschlüsse
Netzanschluss-Team
04821 774-212
netzanschluss@stadtwerke-steinburg.de

Temperaturabhängige Lastprofile (TLP)

In dem Netz der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH GmbH können Kunden mit elektrischen Speicherheizungs-, Warmwasserspeicher- und Wärmepumpenanlagen nach dem Verfahren der temperaturabhängigen Lastprognose beliefert werden. Grundlage des Verfahrens bildet der VDN-Praxisleitfaden “Lastprofile für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen”, welcher durch den Verband der Netzbetreiber (VDN) erarbeitet wurde.

Mit den gemäß der MaBiS zum 01.04.2011 eingeführten Formaten sind auch für TLP-Anlagen normierte Profile vom Verteilnetzbetreiber zu versenden. Die Identifikation der mit MSCONS übermittelten Zeitreihe erfolgt zukünftig mittels einer dreistelligen Lastprofilbezeichnung. Die von der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH verwendeten Profilbezeichnungen wurden geändert und entsprechend kommuniziert.

Die normierte Profilzeitreihe ist abhängig von der Profilschar des Verteilnetzbetreibers und der verwendeten Temperaturmessstelle bzw. Klimazone. Die normierten Lastprofile für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen im Netzgebiet der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH stehen Ihnen nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Profilscharen gemäß MaBiS

Die verwendeten Profilscharen können nachfolgend heruntergeladen werden. Die Übertragung der Zahlenwerte der Profilschar erfolgt mittels eines einheitlichen, durch die Verbände bereit gestellten csv.-Formats (nicht EDIFACT).

Mappingtabelle gemäß MaBiS

[table id=1 /]

Musterverträge Veröffentlichung nach § 20 Abs. 1 EnWG

Als Lieferant in unserem Netzgebiet müssen Sie mit uns als Netzbetreiber einen Händlerrahmenvertrag abschließen. Dafür hat die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH die Stadtwerke Steinburg GmbH als Betriebsführerin bevollmächtigt, im Rahmen einer Dienstleistung sämtliche netzseitigen Vertragsangelegenheiten abzuwickeln. Im Folgenden finden Sie ein Muster des z. Zt. gültigen Lieferantenrahmenvertrages.

Netzentgelte

Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG und § 27 Abs. 1 StromNEV

gültig ab 01.01.2022

Download Preisblätter

Download Preisblätter Vorjahre

Individuelle Netzentgelte (§ 19 Abs. 2 StromNEV)

Gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV haben Letztverbraucher unter bestimmten Voraussetzung Anspruch auf individuelle Netzentgeltvereinbarungen. Voraussetzungen nach Satz 1 und 2 ermöglichen ein reduziertes Netzentgelt.

Informationen über bestehende Mindestvoraussetzung, Einschränkungen und Bedingungen entnehmen Sie bitte dem “Leitfaden zur Genehmigung von individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV und von Befreiungen von den Netzentgelten nach § 19 Snd. 2 S. 2 StromNEV (Stand September 2011)” der Bundesnetzagentur.

Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts sowie die Befreiung von den Netzentgelten erfolgen unter dem Vorbehalt, dass die jeweiligen Voraussetzungen nach § 19 Abs. 2 StromNEV tatsächlich eintreten. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Abrechnung der Netznutzung nach den allgemein gültigen Netzentgelten.

Download Hochlastzeitfenster

 Individuelle Netzentgelte (§ 19 Abs. 3 StromNEV)

Gemäß § 19 Abs. 3 StromNEV ist zwischen Netznutzern und dem Betreiber des Elektrizitätsverteilnetzes ein angemessenes Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel festzulegen, soweit der Netznutzer sämtliche in der Netzebene von ihm genutzten Betriebsmittel ausschließlich selbst nutzt. Das Entgelt hat sich an den individuell zuordnenbaren Kosten dieser Betriebsmittel unter Beachtung der Grundsätze der Netzkostenermittlung nach § 4 StromNEV zu orientieren.

Solche individuellen Netzentgelte bestehen zur Zeit im Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Brunsbüttel nicht.

Änderung der Netzentgelte (§ 21 StromNEV)

Die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH haben derzeit keinen Antrag nach § 23 a Abs. 3 EnWG zur Genehmigung kostenorientierter Netzentgelte bei der Regulierungsbehörde gestellt.

Änderungen der Netzentgelte gemäß § 17 Abs. 2 ARegV aufgrund der Anpassung der Erlösobergrenze bleiben davon unberührt.

Netzstrukturdaten

Hier werden alle Netzdaten veröffentlicht, die gemäß StromNZV und StromNEV für die Beschreibung bzw. für die Nutzung des Elektrizitätsverteilnetzes relevant sind.

Da die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH ein örtliches Verteilnetz betreiben, beschränkt sie sich auf die Veröffentlichungen, die für Verteilnetze vorgeschrieben sind. Die Veröffentlichungspflichten für Fernleitungsnetzbetreiber, Marktgebiets- und Bilanzkreisverantwortliche werden nicht berücksichtigt.

Netzrelevante Daten gem. StromNZV

Veröffentlichungen nach § 17 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 5 und 6 StromNZV
Stand zum 31.12.2020

Gemäß § 17 Abs. 2 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) veröffentlicht die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH als Betreiber eines Elektrizitätsverteilernetzes folgende netzrelevante Daten:

Jahreshöchstlast und Lastverlauf (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 StromNZV)

Die Jahreshöchstlast und den Lastverlauf als viertelstündige Leistungsmessung.

[table id=2 /]

Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden (§17 Abs. 2 Nr. 3 StromNZV)

Die Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden (Restlast) ist der Lastgang der Summe aller Entnahmestellen der Standardlastprofil-Kunden (SLP_Kunden) als 1/4 h Leistungswerte. Da die Entnahmestellen der SLP-Kunden grundsätzlich nicht mit registrierender Leistungsmessung ausgerüstet sind, ist dieser Lastgang nur durch Berechnung ermittelbar. Die Restlast ergibt sich aus folgender Berechnung: Restlast = Netzlast – Netzverluste – Entnahmelast leistungsgemessener Kunden.

Summenlast der Fahrplanprognosen für SLP-Kunden und Restlastkurve der SLP-Kunden (§17 Abs. 2 Nr. 4 StromNZV)

Da die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH für SLP-Kunden das synthetische Verfahren anwenden, entfällt die Veröffentlichung nach Nr. 4 bei Anwendung des analytischen Verfahrens.

Höchstentnahmelast und Bezug aus vorgelagerter Netzebene (§ 17 Abs. 2 Nr. 5 StromNZV)

Die Höchstentnahmelast und der Bezug aus der vorgelagerten Netzebene.

[table id=3 /]

Summe aller Einspeisungen pro Spannungsebene und im zeitlichen Verlauf (§ 17 Abs. 2 Nr. 6 StromNZV)

Die Summe aller Einspeisungen pro Spannungsebene und im zeitlichen Verlauf. Einspeisungen und Rückspeisungen sind saldiert.

[table id=4 /]

Strukturdaten gem. StromNEV

Veröffentlichungen nach § 27 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 StromNEV
Stand zum 31.12.2020

Gemäß § 27 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), veröffentlicht die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH als Betreiber eines Stromversorgungsnetzes folgende Strukturdaten.

Stromkreislänge (§ 27 Abs. 2 Nr. 1 StromNEV)
Stromkreislänge jeweils der Kabel- und Freileitungen in der Niederspannungs-, Mittelspannungs-, Hoch- und Höchstspannungsebene zum 31. Dezember des Vorjahres.

[table id=5 /]

Installierte Leistung der Umspannebenen (§ 27 Abs. 2 Nr. 2 StromNEV)
Die installierte Leistung der Umspannebenen zum 31. Dezember des Vorjahres.

[table id=6 /]

Entnommene Jahresarbeit des Vorjahres pro Netz (§ 27 Abs. 2 Nr. 3 StromNEV)
Die im Vorjahr entommene Jahresarbeit in Kilowattstunden pro Netz- und Umspannebene.

[table id=7 /]

Anzahl der Entnahmestellen je Netz- und Umspannebene (§ 27 Abs. 2 Nr. 4 StromNEV)
Die Anzahl der Entnahmestellen jeweils für alle Netz- und Umspannebenen.

[table id=8 /]

Einwohnerzahl (§ 27 Abs. 2 Nr. 5 StromNEV)
Die Einwohnerzahl im Netzgebiet von Betreibern von Elektrizitätversorgungsnetzen der Niederspannungsebene zum 31. Dezember des Vorjahres. 

[table id=9 /]

Versorgte und geographische Fläche (§ 27 Abs. 2 Nr. 6 und 7 StromNEV)
Die versorgte Fläche nach § 24 Abs. 2 Satz 2 und 3 zum 31. Dezember des Vorjahres und die geographische Fläche des Netzgebietes zum 31. Dezember des Vorjahres.

[table id=10 /]

* versorgte Fläche nach § 24 Abs. 2 Satz 2 und 3 StromNEV zum 31.12. des Vorjahres.

Schematische Karte des örtlichen Verteilnetzes
Sollten Sie in einem von der Stadtwerken Brunsbüttel GmbH versorgten Gebiete eine Baumaßnahme planen, bitten wir Sie uns vorab zu kontaktieren um zu klären, ob die Stromversorgung sichergestellt werden kann.

Feststellung Grundversorger

Festellung des Grundversorger Strom gemäß § 36 Abs. 1 EnWG

Gemäß § 36 EnWG möchten wir Sie über den zuständigen Grundversorger im Netzbereich der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH informieren.

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und diesen bis zum 30. September des Jahres zu veröffentlichen sowie der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitzuteilen. Das erste Mal war diese Feststellung zum 1. Juli 2006 durchzuführen. Zum 1. Juli 2021 erfolgte die Feststellung für das Netzgebiet der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH.

Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

In folgenden Gemeinden erfolgt die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG mehrheitlich durch die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH, so dass diese für die nächsten drei Kalenderjahre als Grundversorger festgestellt wird.

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Kontaktdaten:
Stadtwerke Brunsbüttel GmbH
Eddelaker Str. 123d
25541 Brunsbüttel

Tel.: +49 4852 83550 0
Fax: +49 4852 83550 17
E-Mail: info@stadtwerke-brunsbuettel.de

Die Grundversorgungspflicht der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH gilt bis zum 31.12.2024. Die nächste Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH erfolgt zum 01.07.2024.

Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, die Energie – in diesem Fall Strom – beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in der Ersatzversorgung. Die Ersatzversorgung für Strom wird vom jeweils aktuellen Grundversorger des Netzgebietes durchgeführt.

Die gültigen Tarife der Grundversorgung Strom finden Sie auf den Internetseiten der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH unter www.stadtwerke-brunsbuettel.de.

Netzverluste

Mengen und Preise der Verlustenergie
Stand zum 31.12.2020

Netzverluste pro Spannungsebene (§ 17 Abs. 2 Nr. 2 StromNZV)

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Summenlast der Netzverluste (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 StromNZV)

Mengen und Preise der Verlustenergie (§ 17 Abs. 2 Nr. 7 StromNZV)

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Höhe der Durchschnittsverluste je Netz- und Umspannebene des Vorjahres (§ 10 Abs. 2 StromNEV)

Die Höhe der Durchschnittsverluste je Netz- und Umspannebene des Vorjahres, sowie die durchschnittlichen Beschaffungskosten der Verlustenergie im Vorjahr in Cent pro Kilowattstunde.

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Mehr-/Mindermengen

Ergebnisse der Differenzbilanzierung (§ 12 Abs. 3 Satz 3 StromNZV)

Die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH führen keinen eigenen Differenzbilanzkreis, da weniger als 100.000 Kunden an das Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind.

Einheitlicher Preis für Jahresmehr- und Jahresmindermengen (§ 13 Abs. 3 Satz 5 StromNZV)

Die Preise der Jahresmehr- und mindermengen stellen wir Ihnen nachfolgend als Download-Datei zur Verfügung