Telefon
04821 774-0

E-Mail-Adresse
info@stadtwerke-steinburg.de

Veröffentlichungspflichten der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH

Diverse gesetzliche Regelungen und Verordnungen (EnWG, NDAV, GasNEV und GasNZV) verpflichten zur Veröffentlichung umfangreicher Daten und Informationen zum Gasnetz und dessen Nutzung. Unter diesem Menüpunkt finden Sie alle entsprechenden Veröffentlichungen.

Netzanschluss

Hier finden sie alle relevanten und zu veröffentlichenden Vertragsgrundlagen zum Netzanschluss. Änderungen der ergänzenden Bedingungen, insbesondere der technischen Anschlussbedingungen nach § 20 NDAV oder von Kostenerstattungsregelungen werden gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 NDAV veröffentlicht.

Informationen für Haus- und Grundstückseigentümer zur Herstellung eines Netzanschlusses finden Sie unter dem Punkt “Netz- bzw. Hausanschluss”.

Zur Installation eines neuen Netz- bzw. Hausanschlusses durch Ihren Installateur, haben wir unter dem Menüpunkt “Netzanschluss – Hinweise für Installateure” alle notwendigen Informationen zusammengestellt.

Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss (§ 18 Abs. 1 EnWG, § 4 Abs. 2 NDAV)

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV)

Die am 08.11.2006 in Kraft getretene NDAV regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH jedermann an ihr Gasnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Gas zur Verfügung zu stellen hat, soweit die Entnahme in Niederdruck erfolgt. Sie ist Bestandteil der Rechtsverhältnisse über den Anschluss an das Netz der Allgemeinen Versorgung (Netzanschluss) und die Anschlussnutzung. Die NDAV ist automatisch Vertragsbestandteil für alle im Netzgebiet der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH bestehenden und zukünftigen Anschlussnutzungsverhältnisse.

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH zu der “Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV)”

Die Ergänzenden Bedinungen zur Niederdurckanschlussverordnung und deren Anlage definieren und erläutern die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen der NDAV bei der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH. In der Anlage finden Sie die derzeit gültigen Preise für Netzanschlüsse, Baukostenzuschüsse, Inbetriebssetzungen, Sperrungen, Entsperrungen, Mahngebühren und Umsatzsteuer.

Technische Mindestanforderungen für die Auslegung von Direktanschlüssen und -leitungen

Veröffentlichung nach § 19 Abs. 2 EnWG, § 40 Abs. 1 Nr. 8 GasNZV

Als Betreiber eines Gasverteilungsnetzes sind die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH nach § 19 Abs. 2 des Energiewirtschaftgesetzes verpflichtet unter Berücksichtigung, der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen, die technischen Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb von Direktanschlüssen und -leitungen zu veröffentlichen. Dies gilt für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und von Direktleitungen.

Die Ausführung der Gasanlage erfolgt nach der Landesbauverordnung, dem technischen Regelwerk des DVGWs (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) insb. den TRGI-, den Versorgungsbedingungen und weiteren Regeln der Technik. Verwendete Gasgeräte und Armaturen müssen mit dem CE-DIN-DVGW- bzw. DVGW-Zeichen und ggf. der Registriernummer gekennzeichnet sein.

Zusätzlich gelten die bei Vertragsschluss schriftlich vereinbarten Verträge und die geltenden Allgemeinen Bestimmungen der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH.

Informationen über Vertragsanpassungsmöglichkeiten gem. § 115 EnWG (§ 29 Abs. 1 Satz 1 NDAV)

Derzeit gibt es keine Informationen zu Vertragsanpassungen, da zur Zeit keine aktuellen Verordnungen in Kraft getreten sind, die entsprechende Übergangsregelungen beinhalten.

Netzstrukturdaten

Hier werden alle Netzdaten veröffentlicht, die gemäß GasNZV und GasNEV für die Beschreibung bzw. für die Nutzung des Gasverteilnetzes relevant sind.

Da die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH ein örtliches Verteilnetz betreiben, beschränkt sie sich auf die Veröffentlichungen, die für Verteilnetze vorgeschrieben sind. Die Veröffentlichungspflichten für Fernleitungsnetzbetreiber, Marktgebiets- und Bilanzkreisverantwortliche werden nicht berücksichtigt.

Netzrelevante Daten gem. GasNZV

Veröffentlichung nach § 40 GasNZV
Stand zum 31.12.2020

Gemäß § 40 Abs. 1 Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV), veröffentlicht die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH als Betreiber eines Erdgasverteilernetzes folgende netzrelevanten Daten:

Gasbeschaffenheit (§ 40 Abs. 1 Nr. 7 GasNZV)

Gasbeschaffenheit und Brennwert an den Netzkopplungspunkten des Gasversorgungsnetzes der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH. Der Brennwert ist ein mengengewichteter Durchschnittbrennwert des Jahres 2020.

[table id=16 /]

Alle Netzkopplungspunkte der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH befinden sich in der Ausspeisezone Brunsbüttel.

Gasbeschaffenheit bzgl. des Brennwertes (§ 40 Abs. 1 Nr. 7 GasNZV)

Nachfolgend werden Ihnen die Abrechnungsbrennwerte der zurückliegenden Monate bereit gestellt. Die Brennwerte gelten für alle Ein- und Ausspeisepunkte des Netzes der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH. Weitere historische Brennwerte werden auf Nachfrage gerne zur Verfügung gestellt.

[table id=17 /]

Regeln für den Anschluss und den Zugang von Anlagen und Netzen (§ 40 Abs. 1 Nr. 8 GasNZV)

Die Regeln für den Anschluss und den Zugang von Anlagen finden Sie weiter oben auf dieser Seite unter dem Punkt “Netzanschluss”

Standardlastprofile (§ 40 Abs. 1 Nr. 9 GasNZV)

Die Informationen zum Lastprofilverfahren der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH sind weiter unten unter dem Punkt “Netzzugang und Entgelte”, “Lastprofilverfahren” zu finden.

Zuordnung von Entnahmestellen zu Marktgebieten (§ 40 Abs. 1 Nr. 10 GasNZV)

Die Entnahmestellen im Bereich des Netzes der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH liegen alle im Marktgebiet GASPOOL.

Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 40 Abs. 1 Nr. 11 GasNZV)
Die Mindestanforderungen sind in unserem Lieferantenrahmenvertrag geregelt, den Sie hier finden:

Ansprechpartner im Unternehmen für Netzzugangsfragen Gas (§ 40 Abs. 1 Nr. 12 GasNZV)

Die aktuellen Kontaktdaten finden Sie unter dem Punkt “Ansprechpartner” weiter unten.

Schematische Karte des örtlichen Verteilnetzes (§ 40 Abs. 1 Nr. 12 S. 7 GasNZV)

Sollten Sie in einem von der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH versorgten Gebiete eine Baumaßnahme planen, bitten wir Sie uns vorab zu kontaktieren um zu klären, ob die Gasversorgung sichergestellt werden kann.

Nachfolgend steht Ihnen unsere schematische Karte zum Download zur Verfügung.

Strukturdaten gem. GasNEV

Veröffentlichung nach § 27 Abs. 2 GasNEV
Stand zum 31.12.2020

Gemäß § 27 Abs. 2 Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV), veröffentlicht die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH als Betreiber eines Gasversorgungsnetzes folgende Strukturdaten.

Länge des Gasleitungsnetzes jeweils getrennt nach Hoch-, Mittel- und Niederdruck (§ 27 Abs. 2 Nr. 1)

[table id=18 /]

Länge des Gasleitungsnetzes in der Hochdruckebene nach Leitungsdurchmesserklassen (§ 27 Abs. 2 Nr. 2)

[table id=19 /]

Durch Weiterverteiler und Letztverbraucher entnommene Jahresarbeit des Vorjahres (§ 27 Abs. 2 Nr. 3)

[table id=29 /]

Anzahl der Ausspeisepunkte für alle Druckstufen (§ 27 Abs. 2 Nr. 4)

[table id=20 /]

Zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Entnahmen und Zeitpunkt des jeweiligen Auftretens (§ 27 Abs. 2 Nr. 5)

[table id=21 /]

Höchster Tagesbezug / höchste Tagesabgabe und Zeitpunkt des Auftretens

[table id=22 /]

Feststellung Grundversorger

Festellung des Grundversorger Gas gemäß § 8 Abs. 5 EnWG und § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und diesen bis zum 30. September des Jahres zu veröffentlichen sowie der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitzuteilen. Das erste Mal war diese Feststellung zum 1. Juli 2006 durchzuführen. Zum 1. Juli 2021 erfolgte die letzte Feststellung für das Netzgebiet der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH.

Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

In folgenden Gemeinden erfolgt die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG mehrheitlich durch die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH, so dass diese für die nächsten drei Kalenderjahre als Grundversorger festgestellt wird.

[table id=23 /]

Kontaktdaten:
Stadtwerke Brunsbüttel GmbH
Eddelaker Str. 123d
25541 Brunsbüttel

Tel.: +49 4852 83550 0
Fax: +49 4852 83550 17
E-Mail: info@stadtwerke-brunsbuettel.de

Die Grundversorgungspflicht der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH gilt bis zum 31.12.2024. Die nächste Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH erfolgt zum 01.07.2024.

Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, die Energie – in diesem Fall Erdgas – beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in der Ersatzversorgung. Die Ersatzversorgung für Gas wird vom jeweils aktuellen Grundversorger des Netzgebietes durchgeführt.

Die gültigen Tarife der Grundversorgung Gas finden Sie auf den Internetseiten der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH unter www.stadtwerke-brunsbuettel.de.

Netzengpässe

Veröffentlichung nach § 15 Abs. 5 i. V. m. § 15 Abs. 4 GasNZV

Netzengpässe im Verteilernetz
Derzeit sind keine Netzengpässe im Verteilernetz der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH bekannt.

Veröffentlichung nach BK7-06-067 – GeLi Gas

Die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH bieten allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner im Rahmen des Datenaustauschs anfallender Prozessschritte nach Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (BK7-06-067 – GeLi Gas) an.

Sicherheitsdatenblatt Erdgas, getrocknet gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 REACH, § 6 GefStoffV

Nachfolgend stellen wir Ihnen das Sicherheitsdatenblatt Erdgas, getrocknet gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 REACH i. V. m. § 6 GefStoffV zum Download zur Verfügung.

Informationen zur Schlichtungsstelle Energie gemäß § 111b EnWG

Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualtität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.

Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen betreffen, sind zu richten an: Stadtwerke Brunsbüttel GmbH, Eddelaker Str. 123d, 25541 Brunsbüttel, Telefon: +49 4852 83550 0, E-Mail: info@stadtwerke-brunsbuettel.de.

Ein Kunde ist berechtigt die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. BGB.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin,

Telefon: 030 2757240-0, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, www.schlichtungsstelle-energie.de.

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 0 30-22 48 0-50 0, Telefax: 0 30-22 48 0-3 23, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Netzzugang und Entgelte – Zugang zu den Energieversorgungsnetzen (§ 20 Abs. 1 EnWG)

Die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH, als Betreiber von Energieversorgungsnetzen, gewähren gemäß § 20 Abs. 1 EnWG jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfreien Netzzugang. Die allgemeinen und technischen Bedingungen, einschließlich der Musterverträge für den Netzzugang Strom sowie die derzeit geltenden Netzentgelte werden Ihnen in dieser Rubrik zur Verfügung gestellt.

Allgemeine Bedingungen und Preise für die Versorgung in Niederdruck (Veröffentlichung gemäß § 36 Abs. 1 EnWG)

Die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung entsprechen den allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH für die Erdgasversorgung von Tarifkunden. Es gelten die angegebenen Tarifpreise sowie die “Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz” (GasGVV) einschließlich der ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH zur GasGVV.

Ansprechpartner Stadtwerke Brunsbüttel GmbH

Stadtwerke Brunsbüttel GmbH
Eddelaker Str. 123d
25541 Brunsbüttel

Telefon: +49 4852 83550 0
Telefax: +49 4852 83550 17
E-Mail: info@stadtwerke-brunsbuettel.de

Entstörungsdienst: +49 4821 774 206

Ansprechpartner Stromnetz (Kommunikationsparameter GPKE)

Lieferantenwechsel    
Herr Hesse    
04821 774-209    
verteilnetzbetreiber@stadtwerke-brunsbuettel.de

Edifactadresse
edifact@stadtwerke-brunsbuettel.de


Energiedatenmanagement / Lastgangdaten
Herr Weihausen
04821 774-139
rolf.weihausen@stadtwerke-steinburg.de


Debitorenbuchhaltung / Umsatzsteuernachweis
Herr Schwarzin
04821 774-183
marc.schwarzin@stadtwerke-steinburg.de


Sondervertragskunden
Frau Lauenstein
04124 936-225
giustina.lauenstein@stadtwerke-steinburg.de


Lieferantenrahmenverträge
Frau Ritter
04821 774-214
kathrin.ritter@stadtwerke-steinburg.de


Hausanschlüsse
Netzanschluss-Team
04821 774-212
netzanschluss@stadtwerke-steinburg.de

Musterverträge

Veröffentlichung nach § 20 Abs. 1 EnWG und § 3 Abs. 4 GasNZV

Lieferantenrahmenvertrag

Als Lieferant in unserem Netzgebiet müssen Sie mit uns als Netzbetreiber einen Händlerrahmenvertrag abschließen. Dafür hat die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH die Stadtwerke Steinburg GmbH als Betriebsführerin bevollmächtigt, im Rahmen einer Dienstleistung sämtliche netzseitigen Vertragsangelegenheiten abzuwickeln. Im Folgenden finden Sie ein Muster des z. Zt. gültigen Lieferantenrahmenvertrages.

Netznutzung durch Letztverbraucher

Als Endverbraucher brauchen Sie keinen Netznutzungsvertrag abschließen. Die Netznutzung wird mit Ihrem Gaslieferanten vertraglich über einen Lieferantenrahmenvertrag vereinbart. Der Liefervertrag mit Ihrem Gaslieferanten beinhaltet somit also auch die Netznutzung. Nur bei großen industriellen Netzkunden und in absoluten Ausnahmefällen wird auf Wunsch des Anschlussnutzers direkt ein individueller Netznutzungsvertrag geschlossen, wenn dessen Gaslieferungsvertrag das nicht abdeckt.

  • Download Netznutzungsvertrag Gas
Lastprofilverfahren

Die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH verwendet für die Abwicklung der Gaslieferung an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowatt und bis zu einer jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden standardisierte Lastprofile. Zur Anwendung kommen dabei die repräsentativen Standardlastprofile nach dem Gutachten der TU München 2005 (TUM2005). Das Verfahren ist in dem BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden “Abwicklung von Standardlastprofilen Gas” (im Folgenden “Leitfaden”), Stand 30. Juni 2011, beschrieben.

Von der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH werden folgenden Profile verwendet:

Heizgaskunden:

L14 – Einfamilienhaushalte Deutschland, Jahresverbrauch < 50.000 kWh
L24 – Mehrfamilienhaushalte Deutschland, Jahresverbrauch > 50.000 kWh

Anwendung der Koeffizienten gemäß Leitfaden.
Anwendung der Stundenfaktoren gemäß Leitfaden.

Kochgaskunden:

HK3 – Kochgas, Jahresverbrauch < 1.000 kWh

Anwendung der Koeffizienten gemäß Leitfaden.
Anwendung der Stundenfaktoren gemäß Leitfaden.

Gewerbekunden:

BA4 – Bäckereien
BH4 – Beherbungen
GA4 – Gaststätten
GB4 – Gartenbau
HA4 – Handel
KO4 – Bürogebäude
MF4 – Haushaltsähnliche
MK4 – Metall und KFZ
PD4 – Papier
WA4 – Wäschereien

Anwendung der Koeffizienten gemäß Leitfaden.
Anwendung der Wochentagsfaktoren gemäß Leitfaden.
Anwendung der Stundenfaktoren gemäß Leitfaden.

Prognose- /Tagesmitteltemperaturen
Verwendung der geometrischen Reihe (Viertagesmitteltemperatur).

Transparenzanforderungen an das SLP-Verfahren nach KoV VIII

Gemäß Punkt 5.4 des BDEW/VKU/GEODE-Leitfadens “Abwicklung von Standardlastprofilen Gas” vom 30.06.2015 der “Kooperationsvereinbarung zwischen Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen” sind ab dem 01.10.2015 die anwendungsspezifischen und die verfahrensspezifischen Parameter in jeweils einheitlichen Excel-Dateien zu veröffentlichen.

Mit den nachstehenden Links stellen wir Ihnen die anwendungs- sowie die verfahrensspezifischen Parameter jeweils in einer einheitlichen Excel-Datei zur Verfügung.

Mehr- und Mindermengenabrechnung Gas

Preisbildung

Der monatliche durchschnittliche Mehr-/Mindermengenpreis ist das ungewichtete arithmetische Mittel der für die Gastag des jeweiligen Monats geltenden, veröffentlichten, positiven und negativen Ausgleichsenergiepreise, die gemäß Anlage 3 § 27 Ziff. 3 KoV ermittelt werden.

Für die Abrechnung von RLM-Mehr-/Mindermengen kommt der jeweilige monatliche durchschnittliche Mehr-/Mindermengenpreis zum Ansatz.  Der SLP Mehr-/Mindermengenpreis errechnet sich als Mittelwert aus den monatlich durchschnittlichen RLM-Mehr-/ Mindermengenpreisen der Monate Januar bis Dezember des zurückliegenden Jahres.

Mehr- und Mindermengenpreise

Nachfolgende Preise werden für die Abrechnung zwischen der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH und Lieferanten angewendet. Die Preise entsprechen den von GASPOOL im Internet veröffentlichten Preisen.

[table id=24 /]

Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsastzsteuer.

Wir benötigen Ihre Anmeldebestätigung als Lieferer gem. § 78 Abs. 4 EnergieStV als Nachweis, dass diese Erdgaslieferungen steuerfrei an einen Lieferer im Sinne des § 38 EnergieStG geliefert wurden. Sollten Sie uns diesen Nachweis nicht erbringen, so sind wir verpflichtet, zusätzlich die Energiesteuer in Rechnung zu stellen.

Gasabrechnung G 685

Die Gasabrechnung wird gemäß den Eichvorschriften (Eichgesetz und Eichordnung) und dem DVGW-Regelwerk G 685 durchgeführt. In diesem Arbeitsblatt des „Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW)“ sind die Verfahren zur Ermittlung der thermischen Energie beschrieben. Dabei unterliegen die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH den Kontrollen der Eichbehörde.

Erdgasverbrauch

Der Erdgasverbrauch wird von einem geeichten Gaszähler gemessen. Der Gaszähler misst dabei das Betriebsvolumen (Vb) des durchfließenden Erdgases. Die Maßeinheit ist Kubikmeter (m³). Der Erdgasverbrauch errechnet sich aus der Differenz des Zählerstandes zu Beginn und Ende einer Abrechnungsperiode (in der Regel ein Jahr).

Zustandszahl

Die Zustandszahl (z) beschreibt durch den Druck und Temperatur bestimmten Zustand des Gases und ergibt sich aus dem Verhältnis von Volumen im Normzustand (Vn)und im Betriebszustand (Vb). Benötigt wird hierzu der Druck, der am Gaszähler herrscht (peff). Das sind in der Regel 22mbar oder 23 mbar. Die Temperatur, die hier zur Berechnung herangezogen wird, wurde deutschlandweit auf 15°C (Teff) festgelegt.

Mit folgender Formel berechnet sich die Zustandszahl (z):

z = Tn/Tn+t x (Pamb + Peff)/Pn x 1/K

[table id=28 /]

Abrechnungsbrennwert

Da Erdgas ein Naturprodukt ist und die Gasqualität daher schwankt, muss der Brennwert für die Abrechnungszeitspanne ermittelt werden. Die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH bekommen monatlich den Abrechnungsbrennwert vom vorgelagerten Netzbetreiber mitgeteilt. Für die Jahresermittlung werden die monatlichen Brennwerte mengengewichtet ermittelt.

Thermische Energiemenge

Zur Berechnung der tatsächlich bezogenen thermischen Energiemenge (E) wird das am Gaszähler abgelesene Betriebsvolumen (Vb) multipliziert mit der Zustandszahl (z) und dem Abrechnungsbrennwert (Hs, eff):

E = Vb x z x Hs,eff